Dank unserer Stiftergemeinschaft ist es für Sie so einfach wie noch nie sich stifterisch zu engagieren. Sie nutzen das Know-how und die Infrastruktur unserer Stiftung für Ihre eigenen guten Taten, indem Sie Ihren eigenen persönlichen Stiftungsfonds bei uns errichten – gleichsam Ihre Stiftungseinliegerwohnung in dem großen Haus der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln.
Bereits ab 50.000 Euro ist es möglich, einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten.
Wir, die Kreissparkasse Köln, haben die Stiftergemeinschaft in der Treuhandverwaltung der Deutschen Stiftungsagentur gegründet und verwalten die Stiftung mit Hilfe der angesehenen Deutschen Stiftungsagentur.
und somit auch für Ihren Stiftungsfonds
Die Menschen in unserer Region
Stiftungen haben allesamt eine Gemeinsamkeit: Sie widmen sich einer guten Sache, die es zu schützen und zu fördern gilt.
Die Grundidee
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft?
Es gibt verschiedene Stiftungsformate. Grob wird dabei zwischen der selbstständigen und der unselbstständigen Stiftung unterschieden. Bei der unselbstständigen Stiftung übertragen Sie Vermögenswerte an eine Person oder eine Einrichtung, damit sie mit Ihrem Geld im Sinne des Stiftungszwecks handeln.
Den richtigen Zweck für eine Stiftung finden
Dabei ist es zu allererst am wichtigsten, etwas zu finden, das einem so sehr am Herzen liegt, dass man sich dafür einsetzen will. Den richtigen Zweck der Stiftung zu finden, ist ein Prozess, bei dem Sie sich Zeit lassen sollten.
Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?
Mit einer Stiftung bleiben Sie in ewiger Erinnerung. Sie können der Stiftung Ihren Namen geben oder den eines Angehörigen einsetzen. So bleibt Ihr Vermögen auf ewige Zeit mit diesem Namen verbunden.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich?
Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen.
Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt; Stiftungen haben im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Kriege mit all ihren katastrophalen Umwälzungen überlebt und überdauert. Keine andere Rechtsform hat ähnliche "Erfolge" aufzuweisen. Stiftungen sind Dauerläufer, sie tun Gutes über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg.
Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren, sie dürfen es i.d.R. nicht ausgeben. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden.
Beispiel: Sie stiften 50.000 Euro. Die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln legt diesen Betrag dauerhaft an und erhält ihn. Die Zinsen, die mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der Organisation Ihrer Wahl zur Verfügung, immer wieder und jedes Jahr auf’s Neue. Und natürlich werden die Zinsen, wenn Sie es wünschen, in Ihrem Namen überreicht.
Wie sähe die Alternative aus? Gäben Sie z.B. die 50.000 Euro direkt an die Organisation, wird diese das Geld zeitnah vollständig verwenden, um ihre steuerlichen Privilegien zu behalten. Innerhalb weniger Monate wäre das Vermögen also aufgebraucht und im Zweifelsfall würde sich niemand in den Folgejahren an Ihre großzügige Spende erinnern.
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