Dank unserer Stiftergemeinschaft ist es für Sie so einfach wie noch nie sich stifterisch zu engagieren. Sie nutzen das Know-how und die Infrastruktur unserer Stiftung für Ihre eigenen guten Taten, indem Sie Ihren eigenen persönlichen Stiftungsfonds bei uns errichten – gleichsam Ihre Stiftungseinliegerwohnung in dem großen Haus der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln.
Bereits ab 50.000 Euro ist es möglich, einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten.
Wir, die Kreissparkasse Köln, haben die Stiftergemeinschaft in der Treuhandverwaltung der Deutschen Stiftungsagentur gegründet und verwalten die Stiftung mit Hilfe der angesehenen Deutschen Stiftungsagentur.
und somit auch für Ihren Stiftungsfonds
Die Menschen in unserer Region
Stiftungen haben allesamt eine Gemeinsamkeit: Sie widmen sich einer guten Sache, die es zu schützen und zu fördern gilt.
Die Grundidee
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft?
Es gibt verschiedene Stiftungsformate. Grob wird dabei zwischen der selbstständigen und der unselbstständigen Stiftung unterschieden. Bei der unselbstständigen Stiftung übertragen Sie Vermögenswerte an eine Person oder eine Einrichtung, damit sie mit Ihrem Geld im Sinne des Stiftungszwecks handeln.
Den richtigen Zweck für eine Stiftung finden
Dabei ist es zu allererst am wichtigsten, etwas zu finden, das einem so sehr am Herzen liegt, dass man sich dafür einsetzen will. Den richtigen Zweck der Stiftung zu finden, ist ein Prozess, bei dem Sie sich Zeit lassen sollten.
Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?
Mit einer Stiftung bleiben Sie in ewiger Erinnerung. Sie können der Stiftung Ihren Namen geben oder den eines Angehörigen einsetzen. So bleibt Ihr Vermögen auf ewige Zeit mit diesem Namen verbunden.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich?
Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen.
Die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln stellt die ideale Basis für Ihr stifterisches Engagement dar. Gemeinsam mit der Kreissparkasse Köln und weiteren, gleichgesinnten Bürgerinnen und Bürgern fördern Sie unsere Heimat mit den Erträgen aus Ihrem individuellen Stiftungsfonds. Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt dabei dauerhaft erhalten. Und die Erträge Ihres Fonds dienen dazu, den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen.
Den Stiftungsfonds können Sie sich vorstellen wie Ihre persönliche Einliegerwohnung in einem großen Stiftungshaus, das von der Kreissparkasse Köln errichtet worden ist. Und je mehr Bürgerinnen und Bürger eine Einliegerwohnung einrichten, desto größer wird das Haus, getreu dem Motto:
Gemeinsam sind wir stark, gemeinsam bewegen wir die Welt in unserer Region.
Beispiel:
Sie übertragen 50.000 Euro auf die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln und errichten innerhalb der Stiftung einen Stiftungsfonds, der Ihren Namen trägt (Vorname Name-Stiftungsfonds). Die Erträge aus diesen 50.000 Euro fließen jedes Jahr der Organisation Ihrer Wahl zu.
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung, d.h., Sie übertragen Vermögenswerte als Zustiftung auf die bereits bestehende Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Köln. Die Stiftung muss dann die Erträge aus Ihrer Zustiftung dem Zweck zuführen, den Sie zuvor bestimmt haben. Als Einrichter eines Stiftungsfonds geben Sie also vor, für welchen gemeinnützigen Zweck die Erträge aus Ihrer Zustiftung künftig zu verwenden sind.
Auf einen Blick:
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